Alle Fristen der KI-Verordnung im Überblick
Vier von sechs Fristen sind bereits verstrichen
Die Diskussion dreht sich fast immer um die Termine in der Zukunft. Tatsächlich sind die meisten Pflichten längst in Kraft, und genau die betreffen KMU am unmittelbarsten. Die Fristen, die noch kommen, treffen die wenigsten von Ihnen.
Alle Fristen in einer Tabelle
| Datum | Was gilt | Status |
|---|---|---|
| 01.08.2024 | Die Verordnung tritt in Kraft, Fristen beginnen zu laufen | erledigt |
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und Schulungspflicht (Art. 4) | in Kraft |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von Allzweck-KI, Sanktionsregeln, nationale Behörden | in Kraft |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten (Art. 50), allgemeine Anwendbarkeit | in Kraft |
| 02.12.2026 | Ende der Nachfrist für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 | läuft |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III | offen |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten (Anhang I) | offen |
Was bereits gilt
Seit dem 2. Februar 2025: Schulungspflicht nach Art. 4. Jedes Unternehmen, das KI einsetzt, muss ausreichende KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden sicherstellen. Das gilt unabhängig von der Grösse und unabhängig davon, welche KI Sie nutzen. Wer ChatGPT oder Copilot im Betrieb hat, ist erfasst. Diese Pflicht wird in der Praxis am häufigsten abgefragt und am seltensten erfüllt. Mehr dazu im Beitrag zu Art. 4.
Seit dem 2. Februar 2025: verbotene Praktiken nach Art. 5. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring, manipulative Systeme. Für die meisten KMU nicht relevant, aber die Emotionserkennung taucht in Recruiting- und Callcenter-Software öfter auf, als man denkt.
Seit dem 2. August 2025: Allzweck-KI. Betrifft die Anbieter der grossen Modelle, also OpenAI, Google, Anthropic und andere. Als Betreiber sind Sie hier nicht in der Pflicht, profitieren aber davon, dass diese Anbieter Ihnen Unterlagen bereitstellen müssen.
Seit dem 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes müssen offengelegt werden, generierte Inhalte maschinenlesbar markiert. Das ist nach Art. 4 die zweite Pflicht, die KMU tatsächlich trifft. Details in der Übersicht zu Art. 50 und für Bilder in der Praxiseinordnung.
Was noch kommt
2. Dezember 2026: Ende der Nachfrist für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2. Wichtig ist die Reichweite: Diese Nachfrist gilt nur für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Verkehr waren, und sie betrifft die Anbieter dieser Systeme, nicht Sie als Nutzer. Ihre eigene Offenlegungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 gilt bereits.
2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III. Ursprünglich für August 2026 vorgesehen, durch den Digital Omnibus verschoben. Betrifft KMU vor allem bei KI im Personalwesen und bei Bonitäts- oder Versicherungsentscheidungen. Welche Systeme genau darunterfallen, steht im Beitrag zu Anhang III.
2. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I, also etwa in Maschinen, Medizinprodukten oder Fahrzeugen. Relevant, wenn Sie selbst solche Produkte herstellen.
Welche Frist betrifft Sie?
Der schnellste Weg durch die Tabelle, in dieser Reihenfolge:
- Setzen Sie irgendeine KI ein? Wenn ja, gilt Art. 4 seit Februar 2025 für Sie. Das ist Ihre dringendste Frist, weil sie bereits läuft.
- Sehen Kunden oder Aussenstehende KI-Ergebnisse? Chatbot, generierte Texte, generierte Bilder. Dann gilt zusätzlich Art. 50 seit August 2026.
- Entscheidet KI über Menschen? Bewerbungen, Kreditwürdigkeit, Versicherung, Prüfungen. Dann kommt Anhang III im Dezember 2027 auf Sie zu, und Sie haben jetzt Zeit, sich vorzubereiten.
- Bauen Sie KI in Produkte ein? Dann gilt Anhang I ab August 2028.
Für die grosse Mehrheit der KMU endet die Prüfung nach Punkt zwei. Das ist die eigentlich gute Nachricht: Ihre Pflichten sind überschaubar, sie sind nur eben schon fällig.
Der teuerste Irrtum
Nach der Verschiebung durch den Digital Omnibus hört man häufig, die KI-Verordnung sei "auf 2027 verschoben". Das ist falsch und in der Praxis teuer. Verschoben wurde ausschliesslich der Hochrisiko-Teil, also genau der Teil, der die wenigsten KMU betrifft. Alles, was Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich angeht, Art. 4 und Art. 50, ist unverändert in Kraft.
Wer aus der Schlagzeile schliesst, es sei bis 2027 nichts zu tun, erfüllt seit anderthalb Jahren eine geltende Pflicht nicht.
Häufige Fragen
Gibt es Übergangsfristen für Bestandssysteme? Für Hochrisiko-Systeme, die vor dem Stichtag in Betrieb waren, gelten Sonderregeln, solange keine wesentliche Änderung erfolgt. Für Art. 4 und Art. 50 gibt es keine solche Schonfrist.
Können sich die Fristen nochmals verschieben? Möglich ist es. Der Digital Omnibus wurde mit der Begründung beschlossen, dass die harmonisierten Normen noch nicht fertig sind. Sind sie es bis 2027 wieder nicht, ist eine weitere Debatte wahrscheinlich. Auf die bereits geltenden Pflichten hat das keinen Einfluss.
Gelten die Fristen in der Schweiz? Über das Marktortprinzip ja, sobald Ihre KI-Ergebnisse in der EU verwendet werden. Ausführlich im Beitrag zur Schweiz.
Ab wann drohen Bussgelder? Die Sanktionsregeln gelten seit dem 2. August 2025. Für Verstösse gegen bereits geltende Pflichten kann also bereits sanktioniert werden. Bei KMU wird jeweils der niedrigere der beiden Beträge angesetzt.
Herausfinden, welche Frist für Sie gilt
Fünf Fragen, etwa eine Minute. Sie bekommen die Fristen genannt, die Ihr Unternehmen konkret betreffen, statt einer Liste aller sieben.
Zum KI-CheckOhne Anmeldung, nichts verlässt Ihren Browser.