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Digital Omnibus: was sich bei der KI-Verordnung wirklich geändert hat

Kurz gesagt

Verschoben wurden ausschliesslich die Hochrisiko-Pflichten, auf Dezember 2027 und August 2028. Die Schulungspflicht, die Verbote und die Transparenzpflichten sind unverändert in Kraft. Wer die Verschiebung als Entwarnung liest, liest sie falsch.

Was der Digital Omnibus ist

Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket, mit dem die EU mehrere Digitalgesetze gleichzeitig angepasst hat. Parlament und Rat einigten sich am 7. Mai 2026, förmlich beschlossen wurde das Paket am 29. Juni 2026, in Kraft getreten ist es Ende Juli 2026.

Für die KI-Verordnung enthält es im Kern eine Verschiebung von Anwendungsterminen. Es ist keine inhaltliche Neufassung. Die Pflichten selbst bleiben, was sie waren, sie greifen nur teilweise später.

Was sich geändert hat

BereichVorherJetzt
Hochrisiko nach Anhang III02.08.202602.12.2027
Hochrisiko in Produkten (Anhang I)02.08.202702.08.2028
Maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2)sofortNachfrist bis 02.12.2026, nur für Bestandssysteme

Die dritte Zeile wird oft falsch wiedergegeben. Die Nachfrist gilt nicht für Art. 50 insgesamt, sondern nur für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2, und auch dort nur für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Verkehr waren. Sie ist ausserdem eine Erleichterung für die Anbieter dieser Systeme, nicht für Sie als Nutzer.

Was unverändert gilt

Für ein typisches KMU, das ChatGPT im Büro nutzt und vielleicht einen Chatbot auf der Website hat, ändert der Digital Omnibus damit praktisch nichts. Alle Pflichten, die es trifft, gelten weiter.

Warum verschoben wurde

Der Grund ist technischer Natur und wenig aufregend: Die harmonisierten Normen, an denen die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-Systeme hängt, waren nicht fertig. Ohne diese Normen hätten Unternehmen Anforderungen erfüllen müssen, deren Massstab noch gar nicht existiert.

Das ist eine ehrliche Begründung, hat aber eine Kehrseite. Wenn die Normen bis Ende 2027 wieder nicht vorliegen, ist eine erneute Debatte wahrscheinlich. Wer seine Planung darauf stützt, dass 2027 sicher kommt, plant auf Sand. Und wer darauf setzt, dass es nochmal verschoben wird, ebenso.

Was das für KMU bedeutet

Wenn Sie keine Hochrisiko-Systeme einsetzen: gar nichts. Ihre Pflichten sind Art. 4 und gegebenenfalls Art. 50, und die gelten. Die Verschiebung ist für Sie eine Nachricht über andere Leute.

Wenn Sie KI im Personalwesen oder bei Bonitätsentscheidungen einsetzen: Sie haben rund sechzehn Monate mehr Zeit. Das ist echte Erleichterung, aber die Arbeit wird dadurch nicht kleiner. Dokumentation, Risikomanagement, Protokollierung und menschliche Aufsicht sind unverändert gefordert, nur später. Wer die Zeit nutzt, kommt entspannt an. Wer sie verstreichen lässt, steht Ende 2027 vor demselben Berg, nur mit weniger Vorlauf.

In jedem Fall: Das KI-Register bleibt der erste Schritt. Ohne die Liste Ihrer Systeme können Sie weder beurteilen, ob Anhang III Sie betrifft, noch eine Kundenanfrage beantworten.

Häufige Fragen

Ist die KI-Verordnung jetzt auf 2027 verschoben? Nein. Verschoben wurde ein Teil davon. Die Verordnung gilt seit August 2024 und ist seit August 2026 allgemein anwendbar.

Muss ich meine Dokumentation jetzt anders aufbauen? Nein, nur die Termine in Ihrem Plan ändern sich. Inhaltlich hat sich an den Anforderungen nichts geändert.

Wurden Pflichten auch gestrichen? Der Omnibus enthält an mehreren Stellen Vereinfachungen und Präzisierungen. Für Betreiber im KMU-Bereich ändert sich dadurch nichts Wesentliches. Die für Sie relevanten Artikel 4 und 50 blieben unangetastet.

Gilt die Verschiebung auch für Schweizer Unternehmen? Ja. Wenn Sie über das Marktortprinzip erfasst sind, gelten für Sie dieselben Termine.

Betrifft Sie der verschobene Teil überhaupt?

Der Selbsttest fragt genau das ab und sagt Ihnen, ob Anhang III für Sie eine Rolle spielt oder ob Ihre Pflichten bei Art. 4 und Art. 50 enden.

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